Rechtliche und vertragliche Informationen

Allgemeine Bedingungen

Produkte und Dienstleistungen

Benachrichtigung über illegale Inhalte

Aktualisierung der Besonderen Geschäftsbedingungen für den TV-Dienst und der Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netzwerk ab dem 01/12

Scarlet passt das Vertragsdokument „Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netzwerk“ und seine Besonderen Geschäftsbedingungen für den TV-Dienst (für den VOD-Dienst) an den regulatorischen Rahmen an: das interne Beschwerdeverfahren zur Meldung illegaler Inhalte wird spezifiziert, ebenso wie die möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Jede Beschwerde bezüglich potenziell illegaler Inhalte oder Missbrauch des Dienstes sollte an den zentralen Kontaktpunkt von Proximus gerichtet werden. Beschwerden können entweder per E-Mail an abuse@proximus.com oder über das auf der Proximus-Website verfügbare Beschwerdeformular unter proximus.com/illegalcontentOpens a new window eingereicht werden.

Im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens behält sich Scarlet das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu beheben. Dies kann unter anderem eine formelle Aufforderung zur Beendigung des Missbrauchs, eine vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Dienstes oder die Weiterleitung der Angelegenheit an die zuständigen Stellen zur weiteren Bearbeitung umfassen.

Antworten auf Beschwerden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail mitgeteilt.

Neues Gesetz zur Entschädigung bei Netzausfällen

Ab dem 1. November 2024 haben die Kunden im Falle einer vollständigen Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als 8 Stunden infolge eines ununterbrochenen Ausfalls des Proximus-Netzes Anspruch auf eine gesetzliche Entschädigung, sofern die Voraussetzungen für deren Gewährung erfüllt sind.

Wer hat Anspruch auf diese gesetzliche Entschädigung?

  • Kunden, die ein Internet- oder Festnetztelefonieprodukt für Verbraucher abonniert haben, im Falle einer Unterbrechung des Dienstes in dem Gebiet, in dem sich ihre Installationsadresse befindet;
  • Kunden, die einen Mobilfunkvertrag für Verbraucher abgeschlossen haben, im Falle einer Unterbrechung des Dienstes in dem Gebiet, in dem sich ihre Rechnungsadresse befindet;
  • Benutzer von Prepaid-Karten, die für Verbraucher bestimmt sind, im Falle einer Unterbrechung in dem Gebiet, in dem sich ihr Wohnsitz befindet.

Auf welche Art von Ausfällen bezieht sich diese automatische Entschädigung?

Die Unterbrechung des Festnetz- oder Mobilfunkdienstes

  • muss länger als acht Stunden dauern;
  • muss vollständig sein, d. h. es darf kein Signal durchgelassen werden (kein teilweiser Ausfall);
  • muss auf einen ununterbrochenen Ausfall des öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes zurückzuführen sein, das sich bis und einschließlich der Eingangsbuchse des Netzes in der Wohnung erstreckt (und nicht auf ein Problem mit einem Modem, einem Endgerät, der internen Verkabelung in der Wohnung, ...)
  • muss ein kollektives Element aufweisen, d. h. mehrere Kunden betreffen (bei Mobilfunkdiensten und bei Festnetzdiensten, wenn die Ursache nicht auf einen Hardwarefehler des Netzes zurückzuführen ist);
  • darf nicht auf das Handeln oder Verschulden des Kunden zurückzuführen sein (z. B. Aussetzung wegen unbezahlter Rechnung, vom Kunden vorgenommene Änderungen, Verschiebung von Reparaturterminen, usw.); darf nicht auf höhere Gewalt, mangelnde Netzabdeckung, usw. zurückzuführen sein (nicht erschöpfende Liste).

Wird die gesetzliche Entschädigung automatisch gezahlt, wenn die Bedingungen für ihre Gewährung erfüllt sind?

Aufgrund der Schwierigkeit, die von einem Ausfall betroffenen Kunden mit Sicherheit zu identifizieren, und der Notwendigkeit, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung zu prüfen, wird die Entschädigung je nach Fall automatisch oder nicht automatisch gewährt:

  • Unterbrechungen des Festnetzdienstes, die auf einen Materialfehler des Festnetzes zurückzuführen sind (z. B. Kabelbruch durch Scarlet oder einen ihrer Subunternehmer), werden automatisch entschädigt, ohne dass der Kunde den Ausfall melden muss;
  • Unterbrechungen des Festnetzdienstes, die ihre Ursache in einer immateriellen Störung des Festnetzes haben, werden automatisch entschädigt, wenn der Kunde den Ausfall gemeldet hat (z. B. Probleme mit Software-Updates) und sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind;
  • Unterbrechungen des Mobilfunkdienstes (Abonnements) werden automatisch entschädigt, wenn der Kunde den Ausfall gemeldet hat und sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind;
  • Unterbrechungen des Mobilfunkdienstes (Prepaid-Karten) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unter gleichzeitiger Angabe seiner Wohnadresse entschädigt, sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind.

Die Kunden können Störungen melden und die gesetzlichen Entschädigungsansprüche spätestens 5 Tage nach dem Tag, an dem die Störung aufgetreten ist, und auf den von Proximus zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Wegen einreichen.

Wie hoch ist die Entschädigung und in welcher Form wird sie gewährt?

  • 1 Euro für den Zeitraum von 16 Stunden nach den ersten acht Stunden der Unterbrechung. Für jeden weiteren Zeitraum von 24 Stunden erhöht sich die Entschädigung um 1 Euro für den Vortag und um 0,5 Euro für jeden weiteren Tag der Unterbrechung; oder
  • im Falle eines Abos 1/30 der monatlichen Abonnementsgebühr, wenn diese den im ersten Punkt genannten Entschädigungsbetrag übersteigt.

Die Entschädigung erfolgt entweder in Form einer Gutschrift oder eines Rabatts nach alleinigem Ermessen von Scarlet oder durch Aufladen der Prepaid-Karte des Benutzers. Scarlet kann auch eine Entschädigung in Form von Sachleistungen anbieten, die der Kunde nach eigenem Ermessen annehmen kann.

In welchen Fällen ist die gesetzliche Entschädigung nicht geschuldet?

Insbesondere ist die gesetzliche Entschädigung nicht geschuldet (nicht erschöpfende Liste):

  • wenn eine angebotene, wenn auch nur vorübergehende technische Lösung vom Kunden akzeptiert wird;
  • bei Terminverschiebung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden für den Zeitraum zwischen dem ursprünglich vereinbarten Termin und dem neuen Termin;
  • wenn die Unterbrechung des Dienstes nicht auf einen Vorfall zurückzuführen ist (z. B. fehlende Netzabdeckung);
  • im Falle höherer Gewalt.

Das derzeitige Entschädigungssystem in Artikel 5.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher und Kleinunternehmer wird durch dieses neue gesetzliche Entschädigungssystem ersetzt.

RCS, der neue Messaging-Dienst auf Apple-Geräten ab September 2024

Der bereits auf Android-Geräten verfügbare Messaging-Dienst RCS -Rich Communication Services- wird ab September2024 schrittweise auch in der Messaging-App auf Apple-Geräten für Scarlet-Kunden verfügbar sein.

Mit dem neuen Messaging-Dienst RCS können Sie:

  • Nachrichten, Bilder, Fotos, Videos oder Ihren Standort auf Karten mit einem Kontakt oder einer Gruppe teilen.
  • sehen, ob Ihre Kontakte Ihre Nachrichten erhalten haben und sogar, wann sie etwas tippen.
  • Nachrichten über Wi-Fi oder mobile Daten senden und empfangen.

RCS wird auf iPhones automatisch mit dem großen Upgrade iOS 18 aktiviert, das voraussichtlich im September 2024 verfügbar sein wird.

Um in den Genuss des neuen Dienstes zu kommen, müssen Sie und Ihre Kontakte die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen ein kompatibles Gerät besitzen. Ein Android-Gerät mit mindestens Android 5.x und/oder ein Apple-Gerät mit iOS 18.
  • Sie müssen Kunde eines Mobilfunkbetreibers sein, der mit Apple eine Partnerschaft für RCS eingegangen ist. Wie z.B. Scarlet.
  • Sie müssen mit Wi-Fi oder mobilen Daten verbunden sein.

Wenn alle diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die Nachricht als SMS oder MMS über das Scarlet-Netz gesendet. So wie heute. RCS ändert nichts, wenn Sie iMessage verwenden. Ihre iMessage-Nachrichten laufen wie gewohnt weiter. Anders als eine SMS nutzt RCS das Internet über mobile Daten- oder Wi-Fi-Verbindungen. Die Allgemeinen Bedingungen von Scarlet sind auf diesen neuen Dienst anwendbar. Der Artikel 1.1 der Besonderen Geschäftsbedingungen für den Mobiltelefonie wird einen Verwies auf RCS-Nachrichten enthalten. Wenn Sie an diesem neuen Dienst nicht interessiert sind, können Sie ihn auf Ihrem Gerät RCS deaktivieren über Einstellungen > Apps > Messaging > RCS Messaging.

Proximus-Websites und MyScarlet

Preisliste und Tarife

Aktuelle Tarife

Tarifänderungen für bestimmte Produkte am 01/01/2024 Wie auf Ihrer Rechnung angekündigt, wird der Preis für bestimmte Produkte ab dem 01/01/2024 aufgrund einer Tariferhöhung geändert.

Hinweise zum Datenschutz

Datenschutz ist wichtig, für Sie... und für uns. Daher respektieren wir Ihre Privatsphäre.

Die Proximus Hinweise zum Datenschutz zielt darauf ab, betroffenen Personen transparente Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung bereitzustellen.

Proximus möchte über diese Datenschutzrichtlinie näher erläutern, welche Personendaten wir von Ihnen sammeln, was mit Ihren Personendaten geschieht, wenn Sie unsere Dienste und Apps nutzen und/oder unsere diversen Websites besuchen, für welche Zwecke diese Daten verwendet werden und an wen diese Personendaten weitergegeben werden. Gleichzeitig erfahren Sie hierin, wie Sie die Verwendung Ihrer Personendaten durch uns kontrollieren können.

Wir empfehlen Ihnen daher, diese Datenschutzrichtlinie gründlich zu lesen. Sie werden schnell feststellen, dass Sie hierin nützliche und interessante Informationen finden. Um die Lesbarkeit dieser Richtlinie zu vereinfachen, entschieden wir uns, die verschiedenen Themen in Kapiteln zu gliedern, die über dieses Auswahlmenü leicht aufzufinden sind.

Hinweise zum Datenschutz

Für bestehende Kunden (vor dem 12. Jul 2023), solange sie nicht darüber informiert wurden, dass sie auf die IT-Infrastruktur von Proximus übertragen wurden, gilt diese Datenschutzpolitik. Eine Zusammenfassung der Unterschiede finden Sie hier.

Kundendienst nach dem Verkauf

Haben Sie Fragen zu Ihrer Online-Bestellung oder einem Produkt? Zögern Sie nicht, unseren Kundenservice zu kontaktieren! Unser Team beantwortet Ihre Fragen telefonisch von Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Eine Beschwerde? aufrufen 02 275 27 27 oder kontaktieren Sie uns.

Sie können sich auch per E-Mail an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation wenden: klachten@ombudsmantelecom.be/ plaintes@mediateurtelecom.be oder per Post: Boulevard du Roi Albert II 8 boîte 3 à 1000 Bruxelles / Koning Albert II-laan 8 bus 3 te 1000 Brussel, tel. 02 223 09 09/ 02 223 06 06. Oder Sie können sich an die Online-Plattform zur Streitbeilegung wenden.

Einige PDF-Dateien sind möglicherweise für manche Personen nicht zugänglich. In diesem Fall laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen.