Sozialtarif
Sozialtarif
Siehe IBTP-Website: www.ibpt.be
Wer?
Für Personen ab 65 Jahren
Sie können:
- alleine leben;
- Zusammenleben mit 1 oder mehr Personen über 60 Jahren;
- Zusammenleben mit 1 oder mehr Kindern;
- mit 1 oder mehreren ihrer Kinder oder Enkelkinder mit Behinderungen (mindestens 66%) ohne Altersbeschränkung zusammenleben;
- mit 1 oder mehreren seiner Enkelkinder zusammenleben, die ihren Vater und ihre Mutter verloren haben oder die ihm durch Gerichtsbeschluss anvertraut wurden;
- Leben in einem Pflegeheim oder einer anderen Form des Gemeinschaftslebens.
Sie müssen:
- 65 Jahre oder älter sein;
- ein Scarlet-Abonnement in ihrem Namen und zur ausschließlichen Nutzung haben;
- für 19 Person maximal 105.58,1 € brutto pro Jahr verdienen, ggf. zuzüglich eines Bruttojahresbetrags von 3.536,95 € pro Einwohner. Selbstverständlich wird auch das Einkommen von Kindern über 18 Jahren berücksichtigt. Ein Schulzeugnis muss vorgelegt werden, wenn es sich bei den Interessenten noch um Studierende handelt.
Für Bezieher eines Eingliederungseinkommens.
Für Personen, die als Bezieherinnen und Bezieher des Eingliederungseinkommens anerkannt sind und somit das Existenzminimum erhalten.
Für Menschen mit Behinderung
Sie können:
- alleine leben;
- Zusammenleben mit maximal 2 Nicht-Familienmitgliedern;
- Zusammenleben mit Verwandten oder Verwandten durch Heirat im 1. Grad (Ehepartner, Vater, Mutter, Stiefeltern, Kinder, Stiefkinder) oder 2. Grades (Brüder, Schwestern, Halbbrüder, Halbschwestern, Großeltern, Enkelkinder);
- Leben in einem Pflegeheim oder einer anderen Form des Gemeinschaftslebens.
Sie müssen:
- eine Behinderung von mindestens 66 % haben und 18 Jahre alt sein;
- ein Scarlet-Abonnement in ihrem Namen und zur ausschließlichen Nutzung haben;
- für 19 Person maximal 105.58,1 € brutto pro Jahr verdienen, ggf. zuzüglich eines Bruttojahresbetrags von 3.536,95 € pro Einwohner. Selbstverständlich wird auch das Einkommen von Kindern über 18 Jahren berücksichtigt. Ein Schulzeugnis muss vorgelegt werden, wenn es sich bei den Interessenten noch um Studierende handelt.
FFür einige hörgeschädigte Menschen und Menschen, die eine Laryngektomie hatten.
Sie müssen:
- einen Hörverlust von mindestens 70 dB für das bessere Ohr gemäß der Klassifizierung des Internationalen Büros für Audiophonologie (BIAP) erlitten haben
- oder eine Laryngektomie hatten.
Eltern oder Großeltern können den Sozialtarif in Anspruch nehmen, wenn ihre zusammenlebenden Kinder oder Enkelkinder eine der oben genannten Bedingungen für Behinderte erfüllen.
Für Menschen, die während des Krieges offiziell als blind anerkannt wurden.
Was sind die Bedingungen für die Bewilligung?
Um Anspruch auf den Sozialtarif zu haben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Alle Begünstigten des Sozialtarifs und die zu erfüllenden Bedingungen finden Sie auf der Website des BIPT
Übersicht der Rabatte
Die Rabatte können je nach den Bedingungen, die Sie erfüllen, variieren. Eine Übersicht über die Rabatte finden Sie auf der Website des BIPT
.
Wichtig!
Sie müssen uns über alle Änderungen der Teilnahmebedingungen auf dem Laufenden halten, wenn diese nicht mehr gelten. Die Option Sozialtarif muss schriftlich gekündigt werden.
Wie kann man den Sozialtarif beantragen?
Für Bezieher eines Eingliederungseinkommens
Über das ÖSHZ
Für andere
Kontakt - Proximus: siehe Kontaktinformationen am Ende der Seite
Das Verfahren
Wir registrieren Ihren Antrag und senden ihn zur Genehmigung an das BIPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation).
Der Sozialtarif tritt in dem Monat in Kraft, der auf die Aktivierung der Option folgt.
Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben von Proximus, sobald Ihr Antrag genehmigt wurde.
Sie erhalten eine Ablehnung vom BIPT, wenn Ihr Antrag nicht genehmigt wurde.
Wünschen Sie weitere Informationen zum Sozialtarif? Rufen Sie Proximus unter 02 275 27 27 an.
Proximus Kundenservice
Mittel | Betreff | Via | Tarif | Montag - Freitag | Samstag | Sonn- und Feiertage |
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Telefon | Administrative Angelegenheiten oder um uns über ein technisches Problem zu informieren | 02 275 27 27 | Zonal | Von 9 bis 21 Uhr | Von 9 bis 21 Uhr | Geschlossen |
Telefon | Fragen zu einem neuen Produkt oder zum Hinzufügen eines Dienstes zu Ihrem Abonnement | 0800 84 000 | Kostenlos | Von 9 bis 21 Uhr | Von 9 bis 18 Uhr | Geschlossen |
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Rettungsdienste
Für Rettungsdienste, die vor Ort sind
Über Festnetz und Handy, auch für "stille" Anrufe
Dienst | Via | Tarif | FAX | Daten |
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Medizinischer Notdienst | 100 oder 112 | Kostenlos | Auch per Fax | Nicht per SMS, E-Mail oder Internet |
Feuerwehr | 100 oder 112 | Kostenlos | Auch per Fax | Nicht per SMS, E-Mail oder Internet |
Kontrollierend | 100 oder 112 | Kostenlos | Auch per Fax | Nicht per SMS, E-Mail oder Internet |
Notfallvorsorge | 100 oder 112 | Kostenlos | Auch per Fax | Nicht per SMS, E-Mail oder Internet |
Für Rettungsdienste, die Fernunterstützung anbieten
Über Festnetz und Handy, auch für "stille" Anrufe
Dienst | Via | Tarif | FAX | Daten |
---|---|---|---|---|
Giftnotrufzentrale | 070 245 245 | Unfrei | NVT (Begriffsklärung | Nicht per Fax, E-Mail oder Internet |
Zentrum für Suizidprävention | 02 649 95 55 | Unfrei | NVT (Begriffsklärung | Nicht per Fax, E-Mail oder Internet |
Tele-Accueil | 106 | Kostenlos | NVT (Begriffsklärung | Nicht per Fax, E-Mail oder Internet |
Kindern zuhören | 102 | Kostenlos | NVT (Begriffsklärung | Nicht per Fax, E-Mail oder Internet |
Kinderfokus | 116 000 | Kostenlos | NVT (Begriffsklärung | Nicht per Fax, E-Mail oder Internet |